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   VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072   

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VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072 (https://dejure.org/2019,1780)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072 (https://dejure.org/2019,1780)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - AN 1 E 18.01072 (https://dejure.org/2019,1780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; BayBG Art. 46; BayEUG Art. 92 Abs. 2 Nr. 2
    Mindesterfahrungzeit als zwingendes Anforderungskriterium für eine ausgeschriebene Stelle

  • rewis.io

    Mindesterfahrungzeit als zwingendes Anforderungskriterium für eine ausgeschriebene Stelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Diese leistungsbezogenen Kriterien ergeben sich regelmäßig aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris).

    Dabei kann allerdings über die Eignung des Bewerberfeldes auch in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13, juris).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 23; ebenso: OVG Lüneburg, B.v.21.4.2015 - 5 ME 64/15 - B.v.1.3.2016 - 5 ME 10/16).

    Hiermit ist eine Einengung des Bewerberfeldes aufgrund der besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens grundsätzlich nicht vereinbar (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 24; B.v. 19.12.2014, a.a.O., Rn. 20, 24).

    Einen Bewerber (bereits in einer ersten Auswahl) vom Auswahlverfahren auszuschließen - ihn also gar nicht in den Leistungsvergleich einzubeziehen, weil er den besonderen Anforderungen des aktuell zu besetzenden Dienstpostens nicht entspricht -, steht mit dem Laufbahnprinzip nicht in Einklang (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 28; B.v. 19.12.2014, a.a.O., Rn. 25).

    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (BVerwG, B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris; B. v. 20.6.2013, a.a.O. Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG, B.v. 19.12.2014, a.a.O., Rn. 20; B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 31).

    Bei der geforderten Mindesterfahrung handelt es sich unstreitig um ein konstitutives Anforderungsmerkmal, da sich aus der Ausschreibung ausreichend deutlich ergibt, dass die geforderte Mindesterfahrung von den Bewerbern zwingend zu erfüllen ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn 49).

    Insoweit schließt sich die Kammer nicht der Bewertung des VG Bayreuth im Beschluss vom 15. Januar 2018 (B 5 E 17.712) an, dass die von Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O.) geforderte Darlegungspflicht des Dienstherrn für ein konstitutives Anforderungsprofil bedinge, die tragenden Gründe für die Aufstellung eines konstitutiven Anforderungsprofils in den Besetzungsakten festzuhalten.

  • VG Ansbach, 12.03.2018 - AN 1 E 17.02180

    Stellenbesetzungsverfahren- Mindestens fünfjährige Schulleitertätigkeit als

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Mit Beschluss vom 12. März 2018 (Az. AN 1 E 17.02180) untersagte das Verwaltungsgericht Ansbach dem Antragsgegner, die ausgeschriebene Stelle der/des Ministerialbeauftragten für die Beruflichen Oberschule in ... endgültig durch Beförderung eines anderen Bewerbers zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden worden ist, da die in der Stellenausschreibung (a.a.O., Beiblatt 7.../2017 des KWMBl. (S. 172)) geforderte mindestens fünfjährige Erfahrung als Schulleiter/Schulleiterin an Beruflichen Oberschulen als konstitutives Anforderungsprofil im Hinblick auf den zeitlichen Umfang der geforderten Schulleitererfahrung eine unzulässige Einschränkung des Bewerberfeldes darstellt und daher nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar ist.

    Entsprechend der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts im Verfahren AN 1 E 17.02180 könne grundsätzlich nicht erwartet werden, dass der Beamte imstande sei, sich in die Aufgaben der Position einzuarbeiten, sodass die grundsätzliche Möglichkeit bestehe, besondere konstitutive Anforderungen zu stellen.

    Der Vertreter des Antragstellers erwiderte mit Schreiben vom 6. August 2018, dass die vom Verwaltungsgericht Ansbach in seiner Entscheidung vom 12. März 2018 (a.a.O.) formulierte Bedingung ("wenn...zwingend(!)...voraussetzt") für ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt sei.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten aus dem Verfahren AN 1 E 17.01122 und AN 1 E 17.02180 und die beigezogenen Behördenakten einschließlich der Personalakten des Antragstellers und des Beigeladenen verwiesen.

    Wie bereits in der erstmaligen Stellenausschreibung des streitgegenständlichen MB-Dienstpostens für die Beruflichen Oberschulen in ..., die der Antragsgegner aufgrund des dem Antrag nach § 123 VwGO stattgebenden Beschlusses der Kammer vom 12. März 2018 (Az. AN 1 E 17.02180) mit KMS vom 23. März 2018 zurückgenommen hat, wird in der streitgegenständlichen Ausschreibung mit KMS vom 23. März 2018 eine Mindesterfahrung als Schulleiter/Schulleiterin an Beruflichen Oberschulen, bevorzugt im Aufsichtsbezirk ..., gefordert.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Hiermit ist eine Einengung des Bewerberfeldes aufgrund der besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens grundsätzlich nicht vereinbar (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 24; B.v. 19.12.2014, a.a.O., Rn. 20, 24).

    Einen Bewerber (bereits in einer ersten Auswahl) vom Auswahlverfahren auszuschließen - ihn also gar nicht in den Leistungsvergleich einzubeziehen, weil er den besonderen Anforderungen des aktuell zu besetzenden Dienstpostens nicht entspricht -, steht mit dem Laufbahnprinzip nicht in Einklang (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 28; B.v. 19.12.2014, a.a.O., Rn. 25).

    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (BVerwG, B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris; B. v. 20.6.2013, a.a.O. Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG, B.v. 19.12.2014, a.a.O., Rn. 20; B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 31).

  • VGH Bayern, 14.03.2018 - 6 CE 17.2444

    Zweijährige Mindestverweildauer

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    In der Regel wird der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum die Obergrenze darstellen (BVerwG, U.v. 19.3.2015, 2 C 12/14 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 14.03.2018 - 6 CE 17.2444 - juris, Rn. 17).

    Denn es hat die Bemessung der Dauer einer Bewährungszeit an die Zeitspanne geknüpft" die "typischerweise" benötigt wird" um die tatsächlichen Grundlagen für die insoweit erforderliche Beurteilung und Prognose zur Frage der Beförderungseignung zu schaffen (BayVGH, B.v. 14.03.2018 - 6 CE 17.2444 - juris, Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG" U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17).

    Die geforderte Mindesterfahrungszeit ist daher grundsätzlich mit dem Leistungsprinzip vereinbar; sie trägt darüber hinaus sogar zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes bei, da sie mit einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgeht, dass die Wartezeit sicherstellt, dass sich der Bewerber in dem niedrigeren Amt über eine gewisse Mindestzeit hinweg bewährt, so dass sie typischerweise eine sichere Beurteilungsgrundlage für den Beförderungsdienstposten gewährleistet (BayVGH, B.v. 14.03.2018 - 6 CE 17.2444 - juris, Rn. 18 mit Verweis auf VGH BW, B.v. 13.12.1999 - 4 S 2518/97 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    In der Regel wird der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum die Obergrenze darstellen (BVerwG, U.v. 19.3.2015, 2 C 12/14 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 14.03.2018 - 6 CE 17.2444 - juris, Rn. 17).

    Denn es hat die Bemessung der Dauer einer Bewährungszeit an die Zeitspanne geknüpft" die "typischerweise" benötigt wird" um die tatsächlichen Grundlagen für die insoweit erforderliche Beurteilung und Prognose zur Frage der Beförderungseignung zu schaffen (BayVGH, B.v. 14.03.2018 - 6 CE 17.2444 - juris, Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG" U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, IÖD 2011, 14; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09, ZBR 2011, 37; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, BayVBl 2004, 17).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04, BVerwGE 124, 99; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03, BVerwGE 122, 147).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, IÖD 2011, 14; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09, ZBR 2011, 37; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, BayVBl 2004, 17).

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (OVG Lüneburg, B.v. 1.12.2016 - 5 ME 153/16 - juris Rn. 27, BVerwG, U.v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, B.v. 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; B.v. 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; B.v. 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).

  • VG Ansbach, 22.08.2017 - AN 1 E 17.01122

    Stellenbesetzung mit einem Versetzungsbewerber ohne Leistungsvergleich

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht Ansbach (B.v. 22.8.2017 - AN 1 E 17.01122) und die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 30.10.2017 - 3 CE 17.1718) gegen die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem Versetzungsbewerber blieben erfolglos.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten aus dem Verfahren AN 1 E 17.01122 und AN 1 E 17.02180 und die beigezogenen Behördenakten einschließlich der Personalakten des Antragstellers und des Beigeladenen verwiesen.

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Wenn sich bereits das Anforderungsprofil selbst aus allgemeinen, vom öffentlichen Arbeitgeber beispielsweise auf seiner Homepage oder in Form von Broschüren veröffentlichten Hinweisen über Einstellungsvoraussetzungen und Eignungsanforderungen ergeben kann (so BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16/10 -, BVerwGE 139, 135-150, Rn. 23), so muss dies erst recht für die Gründe der Aufstellung eines Anforderungsprofils gelten.
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072
    Der Streitwert beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 S. 4 GKG (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1999 - 4 S 2518/97

    Verwaltungspraxis aufgrund mündlicher Absprachen; Beförderung - Mindestwartezeit

  • VG Bayreuth, 15.01.2018 - B 5 E 17.712

    Anforderungen an einen Kommissariatsleiter

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14

    Vereinbarkeit der Eingrenzung des Bewerberfelds nach dem innegehabten Amt mit

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